Eckdaten des Beteiligungsangebots

Wie hoch ist die Mindestanlagesumme, und in welcher Währung ist diese zu tätigen?

Die Mindestanlagesumme (gezeichnete Kommanditanlage) beträgt für jeden Anleger grundsätzlich mindestens 10.000 US-Dollar (USD) zuzüglich eines Agios von 5 Prozent. Das Kapitaleinzahlungskonto wird ausschließlich in USD bei einer deutschen Bank geführt und verfügt über eine deutsche IBAN. Die üblichen Online-Überweisungsprogramme können von einem EUR-Konto problemlos die Überweisungssumme in USD festlegen und die Belastung erfolgt zum tagesaktuellen Wechselkurs. Eine Obergrenze für die jeweilige Kommanditeinlage ist nicht festgesetzt. Das geplante Kommanditkapital beläuft sich auf 30 Mio. USD, mit der Möglichkeit einer Erhöhung auf maximal 80 Mio. USD. Der gezeichnete Betrag, der die Mindesteinlagesumme von 10.000 USD übersteigt, muss durch 1.000 USD teilbar sein.
 

Welche Dauer hat die Beteiligung und kann eine Verlängerung in Anspruch genommen werden?

Die Grundlaufzeit der Fondsgesellschaft ist bis zum 30. Juni 2030 befristet. Eine Verlängerung der Grundlaufzeit kann einmalig oder in mehreren Schritten um insgesamt bis zu 2 Jahre beschlossen werden. Die Grundlaufzeit der Fondsgesellschaft ist nicht mit der Dauer der Kapitalbeteiligung identisch. Planmäßig soll die Fondsgesellschaft Immobilien entwickeln und errichten. Nach Fertigstellung ist eine 3-jährige Vermietungsphase vorgesehen. Der Verkaufsprozess soll noch während der Vermietungsphase starten, so dass ggfs. bereits vor Ablauf der Grundlaufzeit eine Liquidierung des Fonds erfolgen kann. Aus den Verkäufen sind jeweils Kapitalrückzahlungen geplant. In der verbleibenden Restlaufzeit werden dann nur noch die Strukturen abgewickelt, Steuerthemen geklärt und am Ende eine Schlusszahlung geleistet.
 

Welche Optionen stehen einem Anleger zur Verfügung, sollte er vorzeitig Zugriff auf seine Kapitalanlagen benötigen?

Rückgaberechte unter normalen und außergewöhnlichen Umständen bestehen für den Anleger nicht. Eine Rücknahme oder ein Umtausch von Anteilen an der Fondsgesellschaft durch den Anleger ist nicht möglich, da die Gelder in den Beteiligungen gebunden sind. Ein Verkauf entsprechender Fondsbeteiligungen ist über sogenannte Zweitmarktbörsen möglich. Allerdings ist dies stark abhängig von der Marktliquidität und der Nachfrage nach entsprechenden Anteilen. Dabei besteht das Risiko, dass eine Veräußerung nur zu einem signifikant geringeren als dem beabsichtigten Preis oder im ungünstigsten Fall überhaupt nicht realisierbar ist.

Zu beachten ist dabei, dass es sich bei dem Fonds um einen sogenannten „Kurzläufer“ handelt. Die Fondsgesellschaft wird planmäßig zum 30.06.2030 liquidiert. Die Anleger sollten deshalb die Bindung Ihrer Mittel über diesen (relativ kurzen) Zeitraum fest einplanen und darüber hinaus die Möglichkeit einer Laufzeitverlängerung von bis zu 24 Monaten nicht vollständig ausschließen.
 

Wie sieht der voraussichtliche Zeitrahmen für die beiden geplanten Immobilien aus?

Gemeinsam mit der Empira AG entwickeln wir die Objekte ab dem Baubeginn. Anlegerinnen und Anleger investieren beim Co-Invest in die drei Phasen der höchsten Wertschöpfung: den Bau, die anschließende Vermietung über drei Jahre und den Verkauf.

Wie auch in Deutschland bekannt, kann die Vermietung von Neubauwohnungen erst kurz vor der Fertigstellung beginnen. Über die Einrichtung einer Musterwohnung und einem attraktiven und informativen Internetauftritt wird die aktive Vermietung etwa 3 Monate vor Fertigstellung aufgenommen werden.

Die Vermietung von Gewerbeflächen kann dagegen bereits mit einem Vorlauf von einem Jahr beginnen.
 

Nachhaltigkeit und Bauweise

Welches Niveau der LEED-Zertifizierung wird für die Immobilien angestrebt und warum?

Für das Entwicklungsprojekt in Dallas wird die erste Stufe der LEED-Zertifizierung angestrebt, während für das Projekt in Miami eine LEED-Zertifizierung auf Silber-Niveau, also die zweite Stufe, vorgesehen ist. Das LEED-Nachhaltigkeitssystem bewertet verschiedene Nachhaltigkeitsaspekte, darunter Standort und Mobilität, nachhaltige Bauweisen, Wassereffizienz, Energie- und Atmosphärenmanagement, Raumluftqualität, Innovation sowie Material- und Ressourceneinsatz. Durch die angestrebte LEED-Zertifizierung wird gewährleistet, dass die Projekte nach strengen ökologischen und nachhaltigen Kriterien realisiert werden, was sowohl der Umwelt als auch den zukünftigen Bewohnern zugutekommt.

 

Legt man auch bei der Einrichtung Wert auf Nachhaltigkeit?

Auch bei der Einrichtung wird großer Wert auf Nachhaltigkeit gelegt, insbesondere unter Berücksichtigung der Anforderungen der LEED-Zertifizierung. Diese Zertifizierung bezieht sich insbesondere auf die Kriterien „Materialien und Ressourcen“ sowie „Umweltqualität im Innenbereich“, die für eine nachhaltige Raumgestaltung sorgen. Die verwendeten Bodenbeläge, Schränke und Wandverkleidungen sind so gewählt, dass sie die Anforderungen an niedrige Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) erfüllen. Für Farben, Klebstoffe und Dichtstoffe, die vor Ort aufgetragen werden, achten wir darauf, dass sie einen sehr geringen VOC-Gehalt aufweisen und damit die Luftqualität positiv beeinflussen. Für die Ausstattung von Küche und den Einsatz von Haushaltsgeräten wie Waschmaschinen und Trocknern ist geplant, ausschließlich Geräte mit ENERGY STAR-Zertifizierung zu verwenden, die in über 75 Kategorien strenge Standards für Energieeffizienz erfüllen. Zu den Kriterien für die ENERGY STAR-Zertifizierung gehört, dass ein eingeschaltetes Gerät oder eine aktive Komponente sich nach einer bestimmten Zeit automatisch zurückschaltet und dass der Energieverbrauch jedes Geräts über eine festgelegte Zeitdauer einen maximal zulässigen Wert nicht überschreitet. Dies soll den Energieverbrauch reduzieren und den ökologischen Fußabdruck des Objekts minimieren.

 

Steuervorschriften, Investitions- und Finanzierungsplan

Müssen Anleger eine Steuererklärung in den USA abgeben?

Anleger müssen keine Steuererklärung in den USA abgeben. Anleger müssen ein sogenanntes W-8BEN-Formular zusammen mit dem Zeichnungsschein ausfüllen. Die Fondsgesellschaft übernimmt die Einreichung der erforderlichen Dokumente und reicht das IRS-Formular W-8IMY zusammen mit dem W-8BEN-Formular der Anleger ein. Diese Formulare bestätigen, dass Anleger in einem anderen Land, wie beispielsweise Deutschland, steuerpflichtig sind und somit gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und Deutschland einen reduzierten Quellensteuersatz auf ihre Erträge aus US-Investitionen erhalten.

 

Wie werden meine Erträge in Deutschland besteuert?

Die Erträge werden als „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ betrachtet. Die Besteuerung erfolgte aber bereits über eine in den USA steuerpflichtige Zweckgesellschaft des Fonds. Die Einkünfte sind deshalb nach dem Doppelbesteuerungsabkommen USA-Deutschland für den deutschen Anleger steuerfrei, unterliegen aber dem sogenanntem Progressionsvorbehalt. Danach wird bei der Berechnung des persönlichen Steuertarifs fingiert, dass diese Einkünfte in Deutschland erzielt wurden. Für Anleger, die mit sonstigen Einkünften bereits in der höchsten Progressionsstufe versteuert werden, hat diese Regelung deshalb keine Auswirkung.

Bitte beachten Sie, dass sich die steuerlichen Rahmenbedingungen sowohl in Deutschland als auch in den USA ändern können. Eine individuelle steuerliche Beratung wird empfohlen.

 

Was passiert, wenn das minimale Platzierungsvolumen von 10 Mio. USD nicht erreicht wird?

Falls das minimale Platzierungsvolumen von 10 Mio. USD bis zum 31. September 2026 nicht erreicht wird, wird die Fondsgesellschaft gemäß § 22 des Gesellschaftsvertrages ohne weiteren Gesellschafterbeschluss aufgelöst. Bis zur Erreichung des Mindestvolumens werden keine Investitionen getätigt. Anleger, die ihre Zahlung bereits geleistet haben, erhalten eine Rückzahlung von 100 % ihres eingesetzten Kapitals, einschließlich eines etwaig gezahlten Agios. Die Pangaea Life Capital Partners AG garantiert diese Rückzahlung und verpflichtet sich zur unverzüglichen Zahlung des fehlenden Betrags, falls das Vermögen der Fondsgesellschaft nicht ausreicht.

 

Ablauf der Investition

1

Unterzeichnung der Beitrittserklärung & Ausfüllen des Steuerformulars

Sie unterzeichnen die Beitrittserklärung und füllen das US-Steuerformular (W-8BEN) aus, das für die Investition erforderlich ist.

2

Erhalt des Annahmeschreibens

Nach Annahme Ihrer Beitrittserklärung erhalten Sie ein Annahmeschreiben von der Treuhänderin PVT sowie eine Anleitung zur US-Dollar-Überweisung.

3

Ausführung der Überweisung

Sie überweisen den vereinbarten Betrag in US-Dollar entsprechend der Zahlungsanweisung über Ihre Bank.

4

Bestätigung des Zahlungseingangs

Nach Eingang Ihrer Zahlung und Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist bestätigt die PVT den vollständigen Geldeingang und stellt den Anlegerverwalter Pecura vor.

5

Begrüßung durch Pecura & Zugang zum E-Mail-Portal

Pecura sendet Ihnen ein Begrüßungsschreiben und gewährt Ihnen Zugang zum E-Mail-Portal, über das künftige Informationen bereitgestellt werden.

Einmal jährlich veröffentlichen wir den aktuellen Geschäftsbericht. Die darin enthaltenen Entwicklungen stellen wir Ihnen ausführlich in einer Jahreskonferenz vor.

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